Trotz Verwendung hochwertiger Materialien und größter Sorgfalt bei der Verarbeitung können nach der Bauabnahme Gewährleistungsansprüche entstehen.
Diese werden von uns im Rahmen der gesetzlich und vertraglich vereinbarten Gewährleistung gem. § 638 BGB behoben.
Die Gewährleistungsfrist für alle Ansprüche an dem Bauwerk beginnt mit der Übergabe des Baus an den Eigentümer und endet nach 5 Jahren. Für alle technischen Gewährleistungsansprüche gilt eine gesetzliche Frist von 2 Jahren.
Bitte senden Sie uns Ihre Gewährleistungsanzeige per Kontaktformular