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Gewährleistung

GEWÄHRLEISTUNG

Trotz Verwendung hochwertiger Materialien und größter Sorgfalt bei der Verarbeitung können nach der Bauabnahme Gewährleistungsansprüche entstehen.

Diese werden von uns im Rahmen der gesetzlich und vertraglich vereinbarten Gewährleistung gem. § 638 BGB behoben.

Die Gewährleistungsfrist für alle Ansprüche an dem Bauwerk beginnt mit der Übergabe des Baus an den Eigentümer und endet nach 5 Jahren. Für alle technischen Gewährleistungsansprüche gilt eine gesetzliche Frist von 2 Jahren.

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